Für viele Steuerzahler ist die thermomodernisierungsbedingte Steuerermäßigung eine ideale Möglichkeit, sowohl finanzielle Vorteile zu nutzen als auch umweltfreundliche Geräte in ihren Haushalt zu integrieren, die zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Die seit 2019 geltende Steuerermäßigung erlaubt eine Absetzung von bis zu 53.000 PLN!
Wer kann die Steuerermäßigung beantragen? Die Regelung richtet sich in erster Linie an Steuerzahler, die der Einkommensteuer (PIT) unterliegen und als Eigentümer oder Miteigentümer von Wohngebäuden registriert sind, die Ausgaben tätigen, die zum Erhalt der Steuerermäßigung berechtigen. Wohngebäude umfassen freistehende Häuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser sowie Gruppenwohnungen.
Darüber hinaus muss die PIT-Steuer nach dem allgemeinen Steuersatzmodell entrichtet werden – dies umfasst sowohl die Steuersätze von 18 % und 32 % als auch den linearen Steuersatz von 19 %. Auch Steuerzahler, die eine Pauschalsteuer auf eingetragene Einkünfte zahlen, sind eingeschlossen.
Welche Ausgaben sind für die Steuerermäßigung relevant? Die Steuerermäßigung, deren Höchstwert bei 53.000 PLN liegt, deckt zahlreiche Baumaterialien, Geräte und Dienstleistungen ab. Erwähnenswert ist, dass Privatpersonen nicht nur von der Steuerermäßigung profitieren können, sondern auch von Zuschüssen im Rahmen des Programms „Mój Prąd“ („Mein Strom“) für die Installation von Photovoltaikanlagen.
Zu den thermomodernisierungsrelevanten Ausgaben gehören insbesondere:
- Baumaterialien – in der Regel Materialien zur Wärmedämmung von Balkonen, Fundamenten oder Bauteilen; sie können Teil eines Dämmsystems oder einer Feuchtigkeitsschutzmaßnahme sein,
- Geräte – verschiedene Arten von Gas- und Öltanks, Heizungsanlagen mit Temperatursteuerung, Anschlüsse an Gas- oder Fernwärmenetze, Gas- und Ölkessel, Sonnenkollektoren und Photovoltaikmodule,
- Installationsbestandteile – vor allem Komponenten der Heizungsanlage, der Warmwasserinstallation sowie von elektrischen Heizsystemen. Darüber hinaus wird die Steuerermäßigung auch für mechanische Belüftungssysteme mit Wärme- oder Kälterückgewinnung gewährt.
Für die Steuerermäßigung gelten ebenfalls folgende Aufwendungen:
- Installation einer Photovoltaikanlage,
- Erstellung der für die thermomodernisierungsbedingten Arbeiten erforderlichen Projektunterlagen,
- Demontage von Heizungsanlagen auf Basis fester Brennstoffe,
- Installation von Sonnenkollektoren und Wärmepumpen,
- hydraulischer Abgleich und Einstellung der Heizungsanlage,
- Durchführung eines Energieaudits vor Beginn der Modernisierungsarbeiten,
- thermografische Analyse des Gebäudes,
- Installation von Gas- und Ölkondensationskesseln.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung? Die thermomodernisierungsbedingte Steuerermäßigung setzt voraus, dass das Vorhaben innerhalb von maximal 3 Jahren abgeschlossen wird. In diesem Zeitraum können Steuerzahler Ausgaben in Höhe von maximal 53.000 PLN von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Sollte der abzugsfähige Betrag nicht im Rahmen des jährlichen Einkommens abgesetzt werden können, ist eine Fortführung der Absetzung über einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren möglich.